Biosicherheit bei Geflügel

Was ist „Biosicherheit“?

‚Biosicherheit‘ auf Geflügelbetrieben umfasst alle getroffenen Maßnahmen, um die Gefahr der Einschleppung und Ausbreitung von Infektionserregern zu minimieren, damit die Tiere gesund bleiben. Durch diese Maßnahmen versuchen Geflügelhalter auf bestmögliche Weise ihre Tiere vor Krankheiten zu schützen. „In der bestmöglichen Weise“, denn auch mit einem ausgezeichneten Management ist es unmöglich, ein Null-Risiko für Krankheitsausbrüche zu erreichen.
Bei der Erklärung der Biosicherheit wird zwischen externer und interner unterschieden. Externe Biosicherheit bedeutet, dass Betriebe mit der Außenwelt in Kontakt sind und dabei versuchen zu verhindern, dass Krankheitserreger in den Betrieb herein kommen oder ihn verlassen. Interne Biosicherheit umfasst Maßnahmen, die die Ausbreitung von Krankheiten in den landwirtschaftlichen Betrieben bekämpfen (Quelle: Universität Gent, www.biocheck.ugent.be).

Hinweise zu den Bestimmungen der Geflügelhygieneverordnung und den Verweisen in der Broschüre

Diese Verordnung hat zum Ziel, Geflügelbestände vor wirtschaftlichen Schäden durch Tierseuchen und anderen Erkrankungen bestmöglich zu schützen. Grundlage dafür sind einheitliche Biosicherheitsmaßnahmen, die das Risiko des Eintrages von Erkrankungen in den Betrieb sowie die Verbreitung im Betrieb weitestgehend reduzieren sollen. Die Verordnung betrifft grundsätzlich alle geflügelhaltenden Betriebe, die Geflügel zu Erwerbszwecken halten.

Die Verordnung gilt für folgende Betriebe:

1. Geflügel-Elternbetriebe (Zucht- und Vermehrungsbetriebe)
2. Brütereien
3. Küken- und Geflügel-Jungtierlieferbetriebe
4. Aufzuchtbetriebe für Zuchtgeflügel
5. Aufzuchtbetriebe für Junghennen
6. Legehennenbetriebe und
7. Geflügelmastbetriebe

Die Haltung von Mastgeflügel in Österreich

Masthühner

In der EU wurden im Rahmen der Richtlinie 2007/43/EG vom 28 Juni 2007 Mindestvorschriften zum Schutz von Masthühnern festgelegt. Die Mitgliedstaaten wurden angehalten nationale Bestimmungen bis Mitte 2010 umzusetzen. Eine solche Umsetzung fand in Österreich nicht statt. Die für die Wirtschaftlichkeit vorrangig bedeutende „Besatzdichte“ (Tierzahlen bzw. Tiergewicht pro Flächeneinheit zu jedem Zeitpunkt der Mastdauer) wurde bei Masthühnern in der EU mit max. 42kg/m2 festgelegt. Die in Österreich bestehenden Bestimmungen sehen max. 30kg pro Quadratmeter vor. Das sind die niedrigsten Werte in der EU und damit für die Tiere die besten Haltungsbestimmungen.

Puten

In der EU bestehen bis dato überhaupt keine gemeinschaftlichen Haltungsbestimmungen für die Putenhaltung. Besatzdichten bis 70kg/Tiergewicht pro Quadratmeter entsprechen in vielen Ländern der gängigen Praxis. Die österreichischen Bestimmungen sehen max. 40kg/m2 vor.
Für heimische Putenhalter, die nach den EU-weit strengsten Haltungsbestimmungen arbeiten, bedeutet dieses Faktum nicht nur einen massiven Wettbewerbsnachteil am freien EU-Markt, weil die Putenmast in anderen EU-Staaten damit zu niedrigeren kosten möglich ist. Es liegt ebenso im Interesse der Konsumenten wie der Tiere, dass endlich auf wissenschaftlichen Studien basierende Mindest-Standards in Bezug auf den Tierschutz in der Putenmast für alle Mitgliedstaaten eingeführt werden.
Vor diesem Hintergrund sieht sich die österreichische Geflügelwirtschaft zunehmend mehr dem harten Wettbewerb am europäischen bzw. internationalen Markt ausgesetzt. Waren mit ausländischer Herkunft drängen auf den österr. Markt. Erst seit einigen Jahren zeigt sich, dass zunehmend mehr österreichische Handelsketten den strengen österr. Putenhaltungsstandard auch als Mindeststandard beim Einkauf von Putenfleisch akzeptieren. Der Anteil an österreichischer Pute im Lebensmittelhandel steigt wieder und das Landwirtschaftsministerium unterstützt die Entwicklungen mit einer erhöhten Investitionsförderung für besonders tierfreundliche Haltungssysteme.

Wir arbeiten an Lösungen

Täuschungsschutz im Lebensmittelhandel

Das Lebensmittel- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) sieht im §5 hierzu bereits eine Regelung vor. Wir brauchen gesetzliche verbindliche Maßnahmen, die eine irreführende Herkunftskennzeichnung bei Lebensmitteln im Lebensmitteleinzelhandel ausschließen. Das Herkunftsland des primären Rohstoffes muss auf der Vorderseite der Verpackung immer eindeutig ersichtlich sein.

Gastronomie – Hotellerie – Gemeinschaftsverpflegung

Der österreichische Tourismus ist weltweit bekannt und geschätzt, ebenso wie die österreichische Gastlichkeit. Die Basis für jedes gute Gericht ist die gute Qualität der Ausgangsstoffe. Der österreichische Tourismus profitiert von einer nachhaltigen und umweltfreundlichen Bewirtschaftung im ländlichen Raum.

Wir fordern eine verpflichtende Kennzeichnung des Herkunftslandes der tierischen Primärprodukte in den Speisekarten nach dem Vorbild der Schweiz. In der europäischen Union arbeiten bereits mehrere Länder an ähnlichen Systemen.

Mindestbestimmungen für den Einkauf in öffentlichen Einrichtungen

Der österreichische Gesetzgeber hat auf Basis einer wissenschaftlichen Evaluierung Mindest-Bestimmungen erlassen, die definieren wie Geflügel in Österreich gehalten werden muß. Diese nationalen Mindest-Bestimmungen sollten auch von Einrichtungen im Einflussbereich des Bundes und der Länder (z.B. Kindergärten, Schulen, Alters und Pflegeheime, Krankenanstalten, Kantinen etc.) die verbindliche Grundlage für Einkaufsentscheidungen sein. Die öffentliche Hand sollte in dieser Hinsicht mit gutem Beispiel vorangehen und auch die Herkunft der tierischen Produkte proaktiv in ihren Einrichtungen ausloben und bekanntgeben. (LK Projekt „Gut zu wissen“)
Im österreichischen Bundestierschutzgesetz kommt der öffentlichen Hand eine besondere Verantwortung zu. Im §2 des BTSG anerkennt der Gesetzgeber seine Mitverantwortung bei der Umsetzung, die auch die Rahmenbedingungen miteinschließt.

Transparenz bei verarbeiteten Lebensmitteln

Verarbeitete Lebensmittel müssen hinsichtlich dem Herkunftsland des tierischen Produktes (wertbestimmender Anteil) klar und verpflichtend gekennzeichnet werden (Modell Frankreich).

Freihandelsabkommen (Bsp. Mercosur / Ukraine) prüfen und anpassen

Die österreichische Geflügelwirtschaft bekennt sich zur den Prinzipien der freien Marktwirtschaft, allerdings müssen für alle dieselben Regeln gelten. Bei Importen von tierischen Lebensmitteln müssen immer die EU Mindestbestimmungen für die Tierhaltung so wie relevante Umweltbestimmungen eingehalten werden. Sollte das nicht möglich sein, dann müssen Ausgleichsmaßnahmen die heimische Geflügelhaltung zur Existenzsicherung unterstützen.

Regional kaufen bedeutet auch Klimaschutz

Die intensive, öffentliche Diskussion zur Klimaerwärmung und den notwendigen Maßnahmen gegenzusteuern, erfordert in der Zukunft eine Vielzahl an Maßnahmen. Die österreichische Geflügelwirtschaft hat in diesem Bereich schon viel geleistet. In der Mastgeflügelhaltung stammt das Futter fast ausschließlich aus Europa und zu 100% aus gentechnikfreier Produktion. Regional kaufen bedeutet deshalb auch Klimaschutz.