Konzept Althennen Verwertung für die Region SÜDEN
Steiermark / Kärnten
Für Betriebe ab 200 Stk. (Legehennen Register):
- ) Eigenanlieferung zum Schlachthof „Tschiltsch Geflügel“
- Kontakt:
Hauptstrasse 96, 8544 Brunn
Tel.: 03465 2331
E-Mail: office@tschiltsch.atDie Althennen müssen selbst zum Schlachthof transportiert werden. Der Transport kann über die Transportfirma Retter Trans OG erfolgen. Transportkisten werden zur Verfügung gestellt. - Kontakt:
Obersafen 47, 8232 Grafendorf
Tel.: 0664 116 98 75 oder 0664 4372739
E-Mail: retter.trans@gmx.atEine rechtzeitige Meldung beim Schlachthof Tschiltsch und bei der Firma Retter von
mind. 1 Monat, ist notwendig.
- ) Eigenanlieferung zur Firma Posch Hendl
- Kontakt:
Posch Daniela und Peter
Triftweg 7, 8451 Heimschuh
Tel.: 0664 5021312
E-Mail: info@posch-hendl.atDer Althennen-Anhänger mit Kisten wird von der Firma Posch zur Verfügung gestellt, die Tiere müssen selbst zur Familie Posch transportiert werden. Es werden auch kleinere Herden (unter 200) geschlachtet.Eine rechtzeitige Meldung, mind. 1 Monat, ist notwendig.
- ) Eigenanlieferung an die Österreichische Suppenhennenverarbeitungs AG (OSV)
- Kontakt:
Rohrbach 80, 3351 Weistrach, NÖ
Tel.: 07477 42272
E-Mail: osv@osv-ag.at - Eine selbständige Anlieferung ist ab 200 Tieren möglich. Die Transportkisten werden von der OSV zur Verfügung gestellt.
- Anlieferung über die Transportfirma Retter Trans OG ist möglich. (Kontakt siehe oben)Eine rechtzeitige Meldung bei der OSV und bei der Firma Retter von mind. 1 Monat, ist notwendig.
- ) Eigenanlieferung an die Suppenhennen AG
- Suppenhennen Anhänger mit Kisten der Suppenhennen Verarbeitung s AG der Firma Geflügelhof Huber, Mariastein maximal 550 Stk. (Leihgebühr)
- ) Direktabholung durch die Österreichische Suppenhennen AG (OSV)
- Kontakt:
Rohrbach 80, 3351 Weistrach, NÖ
Tel.: 07477 42272
E-Mail: osv@osv-ag.atFür größere Betriebe ab 2500 LH ist eine Einzelabholung möglich.
Für Betriebe ab 700 LH erfolgt eine koordinierte Abholung (Sammeltransport) von mehreren Bauern; eine Mindestmenge 2500 LH ist notwendig.
Bei Betrieben in exponierten Lagen bedarf es einer Sonderlösung.Eine rechtzeitige Meldung bei der OSV von mind. 3 Monate, ist notwendig.
Punkt 1-4: Eine Gesundheitsbescheinigung (Lebendbeschau und Salmonellen Untersuchung, max. 21 Tage alt) ist verpflichtend.
Punkt 1-3a: Eine „Tiertransport Zulassung“ ist ab 65 km verpflichtend, wenn die Tiere selbstständig zum Schlachtort gebracht werden.
Lohn- / Eigenschlachtung für Betriebe mit kleinen Herden
d.h. die Althennen werden als Suppenhennen selbst oder über Dritte vermarktet (Vermarktung direkt an den Endkonsumenten oder über LEH oder Gastronomie).
- ) Mobile Schlachtung
- Maschinenring Steiermark
Kontakt:
Reiter Christopf, BSc
Feldkirchenstraße 24a, 8401 Kalsdorf bei Graz
Tel.: +43 664 78068668
E-Mail: christoph.reiter@maschinenring.at - Maschinenring Kärnten
Kontakt:
Tschernitz Gregor
Industriestraße 17, 9560 Feldkirchen in Kärnten
Tel.: +43 664 60507804
E-Mail: gregor.tschernitz@maschinenring.atDie Schlachtung erfolgt entweder am Betrieb oder an vorgegebenen Orten, d.h. der Geflügel-halter muss die Tiere zum „Schlachtort“ selbständig bringen.Eine rechtzeitige Meldung (mindestens 1 Monat) ist notwendig, damit eine „wirtschaftliche“ Route zusammengestellt werden kann.
- Betriebe die in Kärnten Lohnschlachtung anbieten
- Kontakt:
Natmessnig Stefanie und Gundolf
St. Stefan 1a, 9560 Feldkirchen in Ktn.
Tel.: 0664 5402980 E-Mail: g.natmessnig@gmx.at - Kontakt:
Waldmann Wolfgang
Ragglbach 18, 9422 Maria Rojach
Tel.: 0664 2758221, E-Mail: bioweidegans@gmx.at - Kontakt:
Suschetz Walter
Aich 7, 9102 Völkermarkt
Tel.: 0664 5046840, E-Mail: bio-moritsch@gmx.at
- ) Schlachtraum mit den notwendigen Geräten, steht zur Verfügung
- Kontakt
Dauschan Claudia
Wielenweg 7, 9062 Moosburg
Tel.: 0664 2390883; E-Mail: claudia.dauschan@outlook.at
Punkt 1-3: Eine Gesundheitsbescheinigung (Lebendbeschau und Salmonellen Untersuchung, max. 21 Tage alt) ist verpflichtend.
Punkt 1a, 1b, und 3: Der Geflügelbeschaukurs ist verpflichtend.
Punkt 1-3: Eine „Tiertransport Zulassung“ ist ab 65 km verpflichtend, wenn die Tiere selbstständig zum Schlachtort gebracht werden.
Was mach ich mit kranken Tieren?
Wir weisen darauf hin, dass kranke Tiere, die keine Aussicht auf Genesung mehr haben, tierschonend und sachgerecht vom Tierhalter getötet werden müssen, um weiteres Tierleid zu verhindern. Die Entsorgung von zuvor getöteten, kranken oder verletzten Tieren über eine Tierkörperverwertung bleibt weiterhin erlaubt.
Bei Fragen wenden sie sich an ihren Junghennenlieferanten oder an die
Landwirtschaftskammer Steiermark
Anton Koller, Geflügelreferent; Tel.: 0316 8050 1224; E-Mail: anton.koller@lk-stmk.at
Landwirtschaftskammer Kärnten
DI Gerda Weber, Geflügelreferentin; Tel 0463 5850 1530; E-Mail: gerda.weber@lk-kaernten.at