Geflügelpestsituation (Vogelgrippe) in Österreich
Seit Ende Oktober ist eine akute Verschärfung der Lage zu beobachten, und im Bezirk Amstetten (NÖ) führte der hochpathogene Aviäre Influenza Subtyp H5N1 zu mehreren Ausbrüchen in großen Geflügelhaltungen. Die entsprechenden Maßnahmen auf den Ausbruchsbetrieben sind im Gange. Auch bei tot aufgefunden Wildvögeln werden derzeit zunehmend Infektionen mit Geflügelpest nachgewiesen.
In diesen Zonen gilt eine generelle Stallpflicht, auch für Kleinbetriebe ab 50 Tieren pro Betrieb. Geflügel und deren Erzeugnisse wie Eier, Fleisch usw. dürfen nur unter Auflagen verbracht werden. Siehe dazu die entsprechende Kundmachung sowie die Informationen auf dieser Seite zu Maßnahmen in Schutz- und Überwachungszonen.[Verlinkung: https://www.ris.bka.gv.at/]
Österreichweit sind tot aufgefundene Wasser- und Greifvögel sowie jeder Verdacht bei gehaltenen Vögeln umgehend der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
Geflügelhalter sind österreichweit verpflichtet, jede Haltung (ab 1 Tier) von Geflügel binnen einer Woche der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden, Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und allfällige Verdachtsfälle sofort der Behörde zu melden. Ein wöchentlich aktualisierter Überblick der Lage in Europa auf Basis der Tierseuchenmeldungen über das EU ADIS (Animal Disease Information System) findet sich hier. [Verlinkung:https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/krankheiten/tgb_adns/tgb_adns.html]
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Wer ist die Geflügelwirtschaft Österreich?
Wir sind die einzige bundesweit anerkannte, freiwillige Interessensvertretung der österreichischen Geflügelwirtschaft. Vertreten werden sowohl die Interessen der österreichischen Eierproduktion als auch der österreichischen Geflügelmast. Ziel der Geflügelwirtschaft Österreich ist eine wachsende, profitable und verantwortungsvolle Geflügelhaltung beziehungsweise Eier- und Geflügelfleischproduktion in Österreich.
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