Konzept Althennen Verwertung für die Region NORD
Oberösterreich / Niederösterreich / Burgenland
- Eigenschlachtung
- Die Hühner werden als Suppenhennen selbst oder über dritte vermarket
- Eigenbedarf Hotel und Gastgewerbe
- Rechtsgrundlage: Handbuch zur Eigenkontrolle für bäuerliche Geflügel- und Kaninchenschlacht- und Verarbeitungsbetriebe
- Der Geflügelbeschaukurs ist verpflichtend.
- Mobile Schlachtung (Maschinenring Steiermark)
- Die Hühner werden als Suppenhennen selbst oder über dritte vermarket
- Eigenbedarf Hotel und Gastgewerbe
- Kontakt:
Reiter Christoph, BSc
Feldkirchenstraße 24a, 8401 Kalsdorf bei Graz
Tel.: M: +43 664 78068668; E-Mail: christoph.reiter@maschinenring.atEine Gesundheitsbescheinigung (Lebendbeschau und Salmonellen Untersuchung, max. 21 Tage alt) ist verpflichtend. Der Geflügelbeschaukurs ist verpflichtend.
- Lebend Verkauf
- Die Althennen werden an Private Kleinbetriebe abgegeben
- Die Althennen werden an Zoos und Greifvögel Station abgeben
- Jäger, Private (Verfütterung)
-> wird rechtlich noch geklärt
- Transportunternehmen Fa. Retter
- Der Transport der Althennen kann über die Transportfirma Retter Trans OG erfolgen. Transportkisten werden zur Verfügung gestellt. Die Firma übernimmt für Sie den Transport von bis zu 2.500 Tiere zum Schlachthof. Bei kleineren Herden können Sammelabholungen organisiert werden;
- Kontakt
Obersafen 47, 8232 Grafendorf
Tel.: 06641169875 oder 06644372739
E-Mail: retter.trans@gmx.atEine rechtzeitige Meldung bei der Firma Retter von mind. 1 Monat, ist notwendig.
- Lohnschlachtungen in Oberösterreich
- Schwaighofer Geflügel in Mondsee – haben die eine mobile Schlachtung oder stationär?
- Firma Tiefnig in Braunau
- Geflügel Weiß in Fraham bei Eferding
-> Details müssen noch geklärt werdenEine Gesundheitsbescheinigung (Lebendbeschau und Salmonellen Untersuchung, max. 21 Tage alt) ist verpflichtend. Eine „Tiertransport Zulassung“ ist ab 65 km verpflichtend, wenn die Tiere selbstständig zum Schlachtort gebracht werden.
- Lohnschlachtung bei Waldland / Niederösterreich
- Der Geflügelschlachthof am Waldlandhof bietet Lohnschlachtungen für Suppenhennen an.
- Kleinmengen von Suppenhennen (bis 300 Stk) werden im Regelfall vom Landwirt zum Schlachthof gebracht. Transportsteigen können nach Vereinbarung ausgeliehen werden.
- Größer Herden können auch vom firmeneigenen LKW abgeholt werden – Abrechnung nach Einsatzstunden
- Die Vermarkung der Schlachtkörper erfolgt über den Tierhalter.
- Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung unter tierveredelung@waldland.atEine Gesundheitsbescheinigung (Lebendbeschau und Salmonellen Untersuchung, max. 21 Tage alt) ist verpflichtend. Eine „Tiertransport Zulassung“ ist ab 65 km verpflichtend, wenn die Tiere selbstständig zum Schlachtort gebracht werden.
- Lohnschlachtung Familie Schneider / Burgenland
- Die Vermarkung der Schlachtkörper erfolgt über den Tierhalter. (z.B.: Eigenbedarf, Direktvermarktung, …)
- Kleinmengen von Suppenhennen (bis 300 Stk) werden vom Landwirt zum Schlachthof gebracht.Frühzeitige Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung unter Familie Schneider, Tel.: +43 664 4429766, Dorfstraße 46, 7474 Eisenberg an der Pinka, BurgenlandEine Gesundheitsbescheinigung (Lebendbeschau und Salmonellen Untersuchung, max. 21 Tage alt) ist verpflichtend. Eine „Tiertransport Zulassung“ ist ab 65 km verpflichtend, wenn die Tiere selbstständig zum Schlachtort gebracht werden.
- Eigenanlieferung an die Österreichische Suppenhennenverarbeitungs AG (bei Größen von 200-700 Althennen
- Kontakt:
Österreichische Suppenhennenverarbeitungs AG
Rohrbach 80, 3351 Weistrach, NÖ
Tel.: 07477 42272 E-Mail: osv@osv-ag.at - Eine selbständige Anlieferung ist ab 200 Tieren möglich. Die Transportkisten werden von der OSV zur Verfügung gestellt. In Planung: Suppenhennen Anhänger (Fassungsvermögen 700 Tiere) Ihres Junghennenlieferanten können je nach Anbieter gegen eine Gebühr ausgeliehen werden.Eine Gesundheitsbescheinigung (Lebendbeschau und Salmonellen Untersuchung, max. 21 Tage alt) ist verpflichtend. Eine „Tiertransport Zulassung“ ist ab 65 km verpflichtend, wenn die Tiere selbstständig zum Schlachtort gebracht werden.Eine Anlieferung über die Transportfirma Retter Trans OG ist möglich. (Kontakt siehe oben)Eine rechtzeitige Meldung bei der OSV und bei der Firma Retter von mind. 1 Monat, ist notwendig.
- Direktabholung durch die Österreichische Suppenhennenverarbeitungs AG
- Für Betriebe ab 700 Stk. – Abholung mittels Sammeltransport – zeitliche Flexibilität erforderlich. Ausnahme bei Betrieben in exponierten geographischen Lagen, fernab von weiteren Betrieben – Sonderlösungen erforderlich
- Kontakt:
Österreichische Suppenhennenverarbeitungs AG
Rohrbach 80, 3351 Weistrach, NÖ
Tel.: 07477 42272
E-Mail: osv@osv-ag.atEine rechtzeitige Meldung bei der OSV von mind. 3 Monate, ist notwendig.Eine Gesundheitsbescheinigung (Lebendbeschau und Salmonellen Untersuchung, max. 21 Tage alt) ist verpflichtend.
Was mache ich mit kranken Tieren?
Wir weisen darauf hin, dass kranke Tiere, die keine Aussicht auf Genesung mehr haben, tierschonend und sachgerecht vom Tierhalter getötet werden müssen, um weiteres Tierleid zu verhindern. Die Entsorgung von zuvor getöteten, kranken oder verletzten Tieren über eine Tierkörperverwertung bleibt weiterhin erlaubt.
Bei Fragen wenden sie sich an ihren Junghennenlieferanten oder an die
Landwirtschaftskammer Burgenland
Ing. Wolfgang Pleier, Geflügelreferent; Tel.: 0664 410 25 06; E-Mail: wolfgang.pleier@lk-bgld.at
Landwirtschaftskammer Niederösterreich
Ing. Oliver Bernhauser, Geflügelreferent; Tel.: 0664 6025923404; E-Mail: Oliver.Bernhauser@lk-noe.at
Landwirtschaftskammer Oberösterreich
Dipl. Päd. Ing. Martin Mayringer, Geflügelreferent; Tel.: 0664 2325163; e: martin.mayringer@lk-ooe.at



