Die Geflügelwirtschaft Österreich hat schon in den letzten Jahren immer wieder viele Anfragen von Einkäufern von öffentlichen Einrichtungen bekommen, mit der Bitte diese bei der Erstellung von Leitfäden oder auch verbindlichen Einkaufskriterien für Eier und Geflügelprodukte zu unterstützen. Wir haben uns nun dazu entschieden dieses Service weiter zu professionalisieren. Auch weil die österreichische Bundesregierung die verpflichtende Kennzeichnung der Herkunft der Primärzutaten bei Milch, Fleisch und Eiern für öffentliche und private Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung beschlossen hat. Es ist zu erwarten, dass der Beratungsbedarf gerade im Bereich Eier und Geflügel nochmal deutlich steigen wird.
Ab Oktober 2020 werden wir uns deshalb mit einem zusätzlichen Mitarbeiter im Rahmen eines von Bund- und Ländern geförderten Projektes noch besser um die verschiedenen Anliegen der Einkäufer in öffentlichen Einrichtungen kümmern können. Dabei werden nationale gesetzliche Grundlagen ebenso wie privatrechtliche Standards die Basis der Beratungstätigkeit darstellen. Den Handlungsrahmen bilden nationale wie auch EU wettbewerbsrechtliche Bestimmungen.
Gerade die österreichische Eierproduktion genauso wie die österreichische Mastgeflügelhaltung zeichnet sich im europäischen Vergleich durch deutlich höhere Standards aus. Der österreichische Gesetzgeber hat die strengen Bestimmungen im Bundestierschutzgesetz festgeschrieben ebenso wie das Bekenntnis der Behörden die Umsetzung dieser Bestimmungen bundesweit zu unterstützen.

Mit diesem Projekt schaffen wir einen klar messbaren Mehrwert für die österreichische Geflügelwirtschaft und erreichen mehr Wertschätzung für österreichische Eier und Geflügelprodukte.