Geflügelpestsituation (Vogelgrippe) in Österreich
Was ist die Geflügelpest?
Unter der Geflügelpest versteht man die schwere Verlaufsform der aviären Influenza. Sie wird durch hochpathogene aviäre Influenzaviren der Subtypen H5 oder H7 verursacht. Die Symptome beim Nutzgeflügel äußern sich in einem abrupten Rückgang der Futter- und Wasseraufnahme, einem drastischem Legeleistungsabfall und zahlreichen Todesfällen. Die Mortalitätsrate kann innerhalb von drei Tagen bis zu 100% betragen. Meistens handelt es sich um eine Krankheitsverlauf, der von ein paar Stunden bis zu einigen Tagen reicht.
Erkrankte Tiere sind apathisch und zeigen oft Bewegungsunfähigkeit beziehungsweise neurologische Symptome. Beim plötzlichen Auftreten einer schweren Allgemeinerkrankung vieler Tiere mit zahlreichen Todesfällen muss immer an die Geflügelpest gedacht werden. Bei dieser handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche. Sie wird durch Kontakt von Tier zu Tier, über infizierte Ausscheidungen, Wildvögel, Transportfahrzeuge, Geräte, den Wind oder auch Personen übertragen.
Symptome bei Geflügel zusammengefasst:
- Massenerkrankung
- Hohe Sterblichkeit bei Hühnervögeln
- Schwere respiratorische Symptome (Atemnot)
- Grünlich wässriger Durchfall
- Blutungen an Innenorganen, Kammspitzen und Ständern
- Ödeme (Anschwellung) im Kopfbereich
- Ausgeprägter Rückgang der Legeleistung
- Deutlich reduzierte Wasser- und Futteraufnahme
- Mattigkeit
- Fieber
Um bei diesen Symptomen Geflügelpest auszuschließen, ist die lokal zuständige Veterinärbehörde zu informieren.
Zum Schutz der heimischen Geflügelbestände sind folgende Biosicherheitsmaßnahmen zu treffen:
- Unterbringung in geschlossenen Haltungseinrichtungen, die zumindest nach obenhin abgedeckt sind.
- Die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser erfolgen.
- Die Reinigung und Desinfektion von Beförderungsmitteln, Ladeplätzen und Gerätschaften müssen mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.
- Die Tierhalter:innen haben vermehrtes Augenmerk auf die Gesundheit der Bestände zu legen und Veränderungen wie Rückgang der Legeleistung, Abfall der Futter- und Wasseraufnahme und erhöhte Sterblichkeit umgehend dem betreuenden Tierarzt bzw. der Behörde zu melden.
Präventionsmaßnahmen:
- Wildvögel müssen von den Stallungen ferngehalten werden
- Die Stallpflicht und besonderes Augenmerk auf die Biosicherheitsmaßnahmen verringern das Risiko eines Eintrages in die Stallungen erheblich
- Beschränkung von Fahrzeug- und Personenverkehr in Geflügelbetrieben auf das notwendige Maß
- Kein Kontakt von Jägern, die mit Federwild in Berührung gekommen sind, zu Geflügel
- Vermeidung des direkten Kontakts von Personen und Haustieren zu toten oder kranken Wildvögeln.

[Verlinkung: https://www.qgv.at/veterinaer/gefluegelpest/]
Merkblatt Geflügelpest: Informationen über Schutzmaßnahmen gegen Geflügelpest in privaten Geflügelhaltungen
Nähere Informationen zur Krankheit sowie Ergebnisse des Monitorings finden Sie auf der Seite der AGES.[Verlinkung: https://www.ages.at/]
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