Transparenz bringt Vertrauen und Sicherheit
Transparenz bringt Vertrauen und Sicherheit
Bei Ei-Produkten jetzt Klarheit schaffen
Obwohl die EU-Einzeleikennzeichnung per Gesetz die Rückverfolgbarkeit jedes einzelnen Eies bis zum Erzeugerbetrieb gewährleistet, gibt es bislang keine gesetzlich verbindlichen Bestimmungen zur Kennzeichnung der Herkunft und der Haltungsform von Ei-Produkten. „Immer mehr Bürgerinnen und Bürger wollen inzwischen ihre Kaufentscheidung auch bei verarbeiteten Lebensmitteln mit Ei-Anteil mit dem Wissen über die Herkunft und die Haltungsform treffen, weitgereiste Ei-Produkte aus der Käfighaltung sind dagegen inzwischen bei den meisten Menschen absolut unerwünscht “, so der Obmann der GWÖ, Markus Lukas. „Wir bitten deshalb Bundesminister Johannes Rauch um seine Unterstützung, um diese Gesetzeslücke zu schließen. Es gibt gute praxistaugliche Möglichkeiten, wir bringen uns gerne ein“, so der GWÖ Obmann.
Österreichische Eierdatenbank bringt Sicherheit
Privatrechtlich besteht die Möglichkeit, dass Ei-Verarbeitungsbetriebe ihren Warenfluss und die Rückverfolgbarkeit der Eier über die Österreichische Eierdatenbank absichern. Durch die tagesaktuelle Dokumentation der Wareneigänge und Warenausgänge in das System schafft man höchstmögliche Sicherheit. Österreichische Frischeier für den Lebensmitteleinzelhandel sind bereits über dieses System abgesichert. „Wir laden österreichische Ei-Verarbeiter ebenfalls ein, sich im Rahmen von Qualitätsprogrammen, wie dem AMA Gütesiegel, über dieses Instrument mehr Sicherheit und Vertrauen am Markt zu verschaffen, so Lukas.
Ei-Produkte in der Gemeinschaftsverpflegung
Das österreichische Regierungsprogramm sieht eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung von tierischen Primärzutaten in der öffentlichen und privaten Gemeinschaftsverpflegung und in verarbeiteten Lebensmitteln ab 2021 vor. „Die österreichische Geflügelwirtschaft begrüßt diese Regelung ausdrücklich und bringt sich gerne bei der Umsetzung mit Vorschlägen ein“, so der Obmann der EZG Frischei ÖKR Franz Kirchweger. „Wir sehen auch eine große Logik darin, dass besonders die im Einflussbereich des Bundes und der Länder stehenden Verpflegungseinrichtungen, als Mindestbestimmungen für den Einkauf, die für Österreich als tiergerecht definierten, gesetzlichen Haltungsbestimmungen anwenden“, so der Obmann der EZG Frischei.
Österreichische Geflügelwirtschaft steht für Zusammenarbeit
Die freiwillige Interessenvertretung der österreichischen Geflügelwirtschaft, GWÖ, steht für eine proaktive Zusammenarbeit aller Partner entlang der Wertschöpfungskette und lädt Behördenvertreter und Marktpartner zu weiterführenden Gesprächen ein, wobei das Ziel immer eine bessere und transparentere Information für Bürgerinnen und Bürger sein muss. Nur wenn die Österreicherinnen und Österreicher beim Einkauf frei entscheiden können, haben tierfreundlich erzeugte Lebensmittel eine Chance am Markt und nur so bekommen die Österreicherinnen und Österreicher Produkte aus einer Geflügelhaltung die Ihren Erwartungen entspricht.
Rückfragehinweis:
DI Michael Wurzer
GWÖ – Geflügelwirtschaft Österreich
t: +43-1-334 17 21 – 60
e: wurzer@gefluegelwirtschaft.at
gefluegelwirtschaft.at