Seit April 2020 ist die Angabe der Herkunft der Primärzutat eines Lebensmittels europaweit einheitlich geregelt. Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung regelt die Kennzeichnung von verpackten Lebensmitteln, u. a. die Angabe der Herkunft. Sie gilt in der gesamten EU für Lebensmittel, die verpackt in Verkehr gebracht werden. Wer mit der Herkunft eines Lebensmittels werben möchte, muss künftig die Herkunft der Primärzutat des Produktes deklarieren, wenn diese eine andere Herkunft hat. Irreführende Auslobungen können Sie gerne ans GWÖ Büro melden.