ALTHENNEN VERWERTUNG

Information für Einkäufer von Junghennen

Wir danken Ihnen, dass Sie sich für den Kauf von hochwertigen und gesunden österreichischen Junghennen entschieden haben. Beim Einkauf sollten Sie sich aber auch schon darüber Gedanken machen, was mit den Hühnern passieren soll, wenn sie diese nicht mehr für die Eierproduktion halten wollen. Laut österreichischem Bundestierschutzgesetz § 6 (1) ist es verboten, Tiere „ohne vernünftigen Grund“ zu töten. Die Schlachtkörper von Althennen sind wertvolle Lebens- oder Futtermittel und sollten dem menschlichen oder tierischen Verzehr zugeführt werden. Eine „Entsorgung“ von gesunden Tieren über die Tierkörperverwertung ist laut Bundestierschutzgesetz nicht erlaubt. Wir weisen darauf hin, dass es bei Verstößen zu behördlichen Anzeigen kommen kann und in der Folge zu empfindlichen Strafen.

Welche Möglichkeiten bestehen für die Verwertung Ihrer Althennen am Ende Ihrer Nutzungsdauer?

Es gibt je nach der Region, in der Sie die Hühner halten, unterschiedliche Handlungsoptionen. Details finden Sie auf der Webseite der Geflügelwirtschaft Österreich (www.gefluegelwirtschaft.at) oder sie folgen einfach unterhalb angeführten QR-Codes zu den Möglichkeiten in Ihrer Region.

Für Tierhalter über 350 Legehennen gilt die Geflügelhygiene Verordnung, die für Tierhalter unterschiedliche, gesetzliche Maßnahmen vorsieht, u.a. sind ein Betreuungstierarzt und regelmäßige Salmonellenuntersuchungen verpflichtend vorgesehen.

Sie sind ein Tierhalter über 350 Legehennen?

  1. Empfehlung für größere Betriebe über 800 Tiere
    Abholung, Schlachtung und Verwertung über den österreichischen Suppenhennenschlachthof OSV oder einem anderen nahegelegenen Schlachthof.
    – Achtung rechtzeitige Voranmeldung und Terminabstimmung notwendig (3 Monate im Vorraus)!Für Details folgen Sie bitte dem QR-Code für Ihre Region.
  2. Empfehlung für kleinere Betriebe
    Sollte der Suppenhennenschlachthof ihre Althennen nicht von Ihrem Betrieb abholen können, so haben sie je nach Region die Möglichkeit
    a) die Althennen an regional eingerichtete Sammelstellen anzuliefern, von dort werden diesem im Sammeltransport an einen Schlachthof geliefert. Alternativ
    b) haben Sie die Möglichkeit von Junghennenlieferanten oder Schlachtbetrieben Transportbehälter und Transportanhänger zu leihen und die Tiere selbst dem Schlachtbetrieb zu zustellen. Achtung – tierärztliche Lebendbeschau und Salmonellenuntersuchung muss vorab erfolgt sein. Frühzeitige Voranmeldung nötig!Für Details folgen Sie bitte dem QR-Code für Ihre Region.

Detailbestimmungen für Ihre Region / auch für Betriebe mit weniger als 350 Tieren:

Oberösterreich / Niederösterreich / Burgenland

Vorarlberg / Tirol / Salzburg

Steiermark / Kärnten